Das TTDSG bereitet die Basis für zukünftige Dienste zur Einwilligungsverwaltung (PIMS). Das bedeutet, es wird zukünftig Dienstleister geben, bei denen ich als User einmalig angeben kann, ob, wo und unter welchen Voraussetzungen ich grundsätzlich eine Einwilligung oder Ablehnung zum Setzen von Cookies geben möchte. Dieser Dienst speichert meine Präferenzen und gibt diese dann an Webseiten weiter. Die Cookie-Auswahl auf jeder einzelnen Webseite entfällt somit und wird global über die PIMS abgedeckt.
Das ist allerdings Zukunftsmusik, da die Regierung erst noch die Rahmenbedingungen für den Einsatz solcher Anbieter konkretisieren muss. Erfahrungsgemäß wird das einige Zeit dauern. Bis dahin kommen Sie nicht umhin, ihre Consent-Banner entsprechend rechtssicher umzusetzen. Oder komplett auf Tracking-Technologien auszuweichen, die gar keine Cookies benötigen.
Wie das gelingt, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema "Consent-freie, DSGVO-konforme Webanalyse mit etracker".
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