BARRIERE-
FREIHEIT Teil 2 –
ATRIVIO INFORMIERT
Der zweite Teil unserer Info-Reihe zum anstehenden Barrierefreiheitsgesetz (BFSG).
Der zweite Teil unserer Info-Reihe zum anstehenden Barrierefreiheitsgesetz (BFSG).
Dass das BFSG verlangt, auch Hardware-Systeme sowie die dafür bestimmten Betriebssysteme wie Computer, Tablet oder Smartphone barrierefrei zu gestalten, wurde bereits gesagt. Während jedoch dieser Aspekt ein Fall für die Profis ist, lässt sich von allen Nutzer:innen nachvollziehen, was einen barrierefreien Webauftritt ausmacht. Dazu braucht es nur ein wenig Hintergrundwissen über die Hürden, denen Menschen mit sensorischen, kognitiven oder motorischen Einschränkungen beim Besuch einer Website begegnen können.
Eine barrierefreie Website sollte für alle Menschen nutzbar sein – auch wenn sie Probleme haben mit ihrem Seh- oder Hörvermögen oder sogar mit dem Bedienen von Tastatur und Maus. Deshalb sollten auch Hilfsmittel wie Spracherkennungsprogramme und Head-Mousing, mit denen Nutzer:innen ohne Einsatz ihrer Hände navigieren können, beim Designen eines barrierefreien Webauftritts berücksichtigt werden.
In den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), dem internationalen Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten, sind dazu 4 Grundsätze festgelegt:
Versucht man also, sich in die Lage von Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen hinein zu versetzen, so leuchten diese Grundsätze für eine visuelle Barrierefreiheit leicht ein:
Für gehörlose oder hörgeschädigte Nutzer:innen sind folgende Voraussetzungen zur barrierefreien Nutzung von Audioinhalten unerlässlich:
Eine verständliche Navigation sowie eine logische Seitenstruktur sollten selbstverständlich sein und tragen allgemein zu einem positiven Nutzer:innen-Erlebnis bei. Deshalb sind die Lösungen der Digitalspezialist:innen von ATRIVIO schon jetzt klar strukturiert und intuitiv bedienbar. Einige zusätzliche Details sind im Hinblick auf die Barrierefreiheit dennoch zu beachten:
Es gibt eine Vielzahl von Tools, die automatisierte Tests durchführen können, wie z.B. WebAIM, Achecker oder Google Lighthouse. Diese können jedoch nicht alle Aspekte der Barrierefreiheit abdecken und machen zusätzliche manuelle Tests nötig.
Sie können Ihre Homepage auch erst einmal selbst anhand der oben aufgelisteten Kriterien kritisch beleuchten.
Oder Sie sprechen uns einfach an. Wir unterstützen Sie gerne.
Wenn Sie den ersten Teil unserer Info-Reihe noch einmal lesen möchten, klicken Sie bitte hier.